Transparenz

Mitglied des Neusäßer Stadtrats zu sein ist ein Ehrenamt, welches die Allermeisten neben ihrem eigentlichen Beruf ausüben.

In der  „Geschäftsordnung für den Stadtrat Neusäß“ sind die Aufgaben der Stadtratsmitglieder beschrieben.

Die Stadträte erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen sowie eine pauschale Entschädigung. Die Versteuerung dieser Beiträge richtet sich nach dem Steuersatz der einzelnen Stadtratsmitgliedern.

In der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ sind unter anderem die Aufwandsentschädigungen für die Stadtratsmitglieder geregelt (§3)